Ab Sonntag 27/28.11.2021 Gottesdienste unter 2G-Bedingungen

Ausgenommen Personen aus medizinischem Grund
(Ärztlicher Nachweis und negativer Test)
und Personen unter 18 Jahren (a
uch ein negativer Test)

In jeder Kirchre wird ein Gottesdienst unter 3G-Bedingungen gefeiert.    
Das bedeutet alle Mitfeiernden müssen

Geimpft oder
Genesen oder
Getestet sein.

(PoC-Antigen-Test nicht älter als 24 Std. PCR-Test nicht älter als 48 Std.)

Ansonsten gelten alle Hygienemaßnahmen wie gehabt.

Gottesdienste am Samstag 27.11.2021 / Sonntag 28.11.2021 (1. Advent)

Samstag Vorabendmesse         18:00 Uhr St. Antonius 3G

Sonntag                                          8:45 Uhr St.  Pius 3G

                                                      10:00 Uhr St. Mauritius  3G

                                                      10:30 Uhr HI. Dreifaltigkeit 3G

                                                      19:00 Uhr St. Mauritius 2G


Schutzkonzept
für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin
für den pastoralen Raum Berlin Friedrichshain-Lichtenberg
St. Mauritius und St. Antonius

Stand: 18.11.2021

Das vorliegende Schutzkonzept soll helfen, verantwortlich mit den gottesdienstlichen Versammlungen während der Covid-19-Pandemie umzugehen. Es bleibt die Verantwortung jedes Einzelnen, andere und sich selbst zu schützen und körperliche Nähe, soweit das möglich ist, zu vermeiden.
Die Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge zu erfüllen und achtsam miteinander umzugehen, ist der Leitgedanke für dieses Konzept und macht Gebet und Gottesdienst glaubwürdig.

Die Anordnungen der staatlichen Behörden für Versammlungen sind weiterhin auch für die Zusammenkünfte im Rahmen von gemeinsamen Gebetszeiten und Gottesdiensten im Erzbistum Berlin zu befolgen.

Für die Umsetzung der staatlichen Vorgaben werden folgende Richtlinien erlassen:

  1. Gottesdienste in Kirchen und Innenräumen werden grundsätzlich unter 2G-Bedingungen gefeiert.
    In jeder Pfarrei wird ein sonntäglicher Gottesdienst unter 3G-Bedingungen gefeiert.
  2. Menschen mit Erkältungssymptomen wird dringend geraten, auf die Teilnahme an der Feier der Gottesdienste zu verzichten.
  3. Für die Begrüßung der Feiernden vor der Kirche stehen ausreichend Helfer und Helferinnen zur Verfügung, die vor Einlass in die Kirche den 2G- bzw. 3G-Status prüfen.
  4. Es wird das Mögliche getan, damit jeder Besucher und jede Besucherin sich beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren kann. Es soll darauf geachtet werden, dass die Einwirkungszeit von 30 Sekunden eingehalten wird.
  5. Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation wird entsprechend den geltenden staatlichen Vorgaben erfüllt.
    Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, ist die Dokumentation der Teilnehmer/-innen dringend empfohlen.
  6. Die Weihwasserbecken bleiben leer.
  7. Abstand und Mund-Nase-Bedeckung.
    Der Abstand ist entsprechend der jeweils gültigen Landesverordnung einzuhalten.
  8. Körperlicher Kontakt beim Friedensgruß (z.B. Handschütteln oder Umarmung) wird vermieden.
  9. Musik und Gesang im Gottesdienst.
    Sofern die Regelungen der jeweiligen Landesverordnung den Gemeindegesang in Gottesdiensten erlauben, besteht Maskenpflicht.
  10. Für Gottesdienste mit Eucharistiefeier ist außerdem zu beachten, dass für die Kommunionspendung gilt:
    • a) Die Mundkommunion ist im Rahmen von Gottesdiensten jedweder Art nicht erlaubt.
    • b) Menschen, die mit der Bitte um Segnung zum Spender der Kommunion kommen, werden ohne Berührung gesegnet.

Berlin, den 18. November 2021

P. Manfred Kollig SSCC
Generalvikar

Winfried Onizazuk
Pfarrer

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