Prävention

Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene sollen in unserer Pfarrei einen sicheren Lern- und Lebensraum finden. Dafür übernehmen wir Verantwortung — mit klaren Regeln, geschulten Mitarbeitenden und festen Ansprechpersonen.

Unser Institutionelles Schutzkonzept wurde am 8. November 2023 vom Pfarreirat und am 24. April 2024 vom Kirchenvorstand beschlossen. Es basiert auf der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin und gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrei — an allen vier Kirchorten, in der Jugendarbeit, bei Katechese, Kinderchor, Ministranten und allen weiteren Angeboten.

Ansprechpersonen in der Pfarrei

Bei Fragen, Unsicherheiten, Rückmeldungen oder Beschwerden können Sie sich jederzeit an unsere Präventionsbeauftragten wenden — persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Diakon Prof. Thomas Leyendecker

Präventionsbeauftragter

Vom Kirchenvorstand benannter Präventionsbeauftragter der Pfarrei. Er unterstützt den leitenden Pfarrer und die Gremien bei der Umsetzung des Schutzkonzepts und steht bei Fragen, Problemen und Beschwerden zur Verfügung.

Maria Kehlenbrink

Pfarreirat

Mitglied des Pfarreirats und Ansprechperson für Prävention. An sie können Sie sich ebenfalls vertraulich wenden — auch dann, wenn Sie zunächst einfach nur ein Gespräch suchen.

Unabhängige Anlaufstellen

Wer sich nicht an die Pfarrei oder das Erzbistum wenden möchte, kann sich auch anonym beraten lassen — bei Stellen, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem katholischen Träger stehen.

Fachberatungsstelle „Kind im Zentrum“

Anonym & unabhängig

Getragen vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), unabhängig von jedem katholischen Rechtsträger. Erste Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige — auf Wunsch anonym. Außerhalb der Sprechzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden.

Unabhängige Ansprechpersonen

Erzbistum Berlin

Beauftragte Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende im kirchlichen Dienst. Post erreicht sie — persönlich und vertraulich — über das Erzbischöfliche Ordinariat, Niederwallstraße 8–9, 10117 Berlin.

Burkhard Rooß

Präventionsbeauftragter Erzbistum

Beauftragter zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Berlin — zuständig für Schulungen, Schutzkonzepte und Grundsatzfragen auf diözesaner Ebene.

Was wir konkret tun

Verbindliche Schulungen

Alle Aktiven werden je nach Tätigkeit geschult: von der dreistündigen Sensibilisierung über die sechsstündige Basisschulung bis zur zweitägigen Intensivschulung für Leitungspersonen. Mindestens alle fünf Jahre wird aufgefrischt.

Erweitertes Führungszeugnis

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind nur Personen tätig, die ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben — verpflichtend bei Tätigkeitsbeginn, für Ehrenamtliche kostenlos.

Gemeinsame Schutzerklärung

Alle Mitwirkenden unterzeichnen die Gemeinsame Schutzerklärung des Erzbistums und verpflichten sich damit, entschieden für den Schutz der ihnen anvertrauten Menschen einzutreten.

Sichere Räume

Räume für Jugendarbeit, Katechese und Kindergottesdienste werden auf ihre Eignung geprüft: einsehbar, gut beleuchtet, mit sicheren Zugängen. Türen bleiben bei Veranstaltungen unverschlossen.

Unser Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der Pfarrei legt klare Regeln für sensible Situationen fest. Die wichtigsten Grundsätze:

  • Jeder hat das Recht, „Nein“ zu sagen. Teilnahme an Aktivitäten ist freiwillig.
  • Keine Geheimhaltung: Alles, was Aktive sagen oder tun, dürfen Schutzbefohlene weitererzählen.
  • Nähe und Distanz: Körperkontakt muss dem Wohl des Gegenübers entsprechen und altersgerecht sein. Die Verantwortung dafür liegt immer bei den Erwachsenen.
  • Transparenz: Einzelgespräche finden einsehbar statt; bei Fahrten übernachten Begleitpersonen und Kinder getrennt.
  • Respektvolle Sprache: keine zweideutigen Begriffe, keine anzüglichen Bemerkungen, keine Diskriminierung.
  • Medien: Foto- und Filmaufnahmen nur mit Zustimmung der Betroffenen und ihrer Sorgeberechtigten; private und pastorale Kontakte werden strikt getrennt.
  • Intimsphäre: Sanitär- und Umkleideräume werden geschützt; Geschenke und Vergünstigungen zwischen Einzelnen sind nicht erlaubt.

Der vollständige Verhaltenskodex ist Teil des Institutionellen Schutzkonzepts (PDF).

Was tun bei einem Verdacht?

Jedem Hinweis und jedem Verdacht auf sexualisierte Gewalt wird konsequent nachgegangen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind verpflichtet, Hinweise unverzüglich weiterzugeben — an den Pfarrer oder direkt an eine der beauftragten Ansprechpersonen. Richtet sich ein Verdacht gegen den Pfarrer selbst, erfolgt die Meldung direkt an die unabhängigen Ansprechpersonen.

Beschwerden und Rückmeldungen sind ausdrücklich erwünscht — in Reflexionsrunden, schriftlich per Post oder E-Mail oder im persönlichen Gespräch mit Personen des Vertrauens. Jede Meldung wird ernst genommen.

Das Verfahren regelt die Ordnung des Erzbistums Berlin: Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder Missbrauch (PDF) ↗

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